Neues Zollverfahren per 1.1.2009

Ab dem 1.1.2009 wird das bisherige VAR-Verfahren durch das neue IDEE-Verfahren abgelöst. Es besteht eine Übergangsfrist bis Ende März 2010. Exporteure ohne VAR-Verfahren müssen bis spätestens Ende 2010 umgestellt haben.

Wie funktioniert das neue Zollverfahren?

1. Jede Sendung wird nach der Erfassung an den Zollcomputer der OZD (Oberzolldirektion) geschickt.

2. Der OZD-Computer führt eine Plausibilitätsprüfung durch und sendet anschliessend einen Ausfuhrbeleg mit Barcode an den Exporteur zurück. Dieser muss das Dokument ausdrucken und mit der Ware mitgeben.

3. Innerhalb von 30 Tagen muss die Ware ausgeführt werden. Der Ausfuhrbeleg muss beim Grenzübertritt an der Zollstelle vorgewiesen werden, wo der Barcode ausgelesen wird.

4. Der Zoll kann beim Grenzübertritt eine Überprüfung der Ware und der Begleitpapiere anordnen.

5. Nach spätestens 4 Tagen wir ein elektronischer Ausfuhrnachweis, der sogenannte eVV, erstellt. Dieser muss vom Exporteur heruntergeladen und 10 Jahre archiviert werden. Bei EasyExport funktioniert dieser Prozess automatisch.

Die bisherigen monatlichen VAR-Ausfuhrmeldungen entfallen.

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